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Vorteile

Mietkaution in Bar – die spare ich mir

Die Sparkassen-Mietkautions­versicherung ersetzt die übliche Bar­kaution an die vermie­ten­de Person. So kön­nen Sie das gesparte Geld für Ihren Umzug, die Ein­rich­tung oder per­sönliche Wünsche nutzen.

Gut für Mietende

  • Keine Bar­kaution, Kautions­spar­buch oder Kautions­finan­zierung er­for­der­lich
  • Mehr Geld für Um­zug oder per­sön­liche Wün­sche, wie zum Bei­spiel eine neue Wohnungs­einrich­tung
  • Keine Doppel­belas­tung bei noch nicht erstat­teter Miet­kaution der alten Woh­nung
  • Eine bereits hinter­legte Bar­kaution kann mit Zu­stimmung des Ver­mieters er­setzt wer­den
  • Im Premium-Tarif sind Sie im Falle einer betriebs­bedingten Kündi­gung bis zu 24 Mo­nate von der Beitragszahlung befreit
Ihr nächster Schritt

Mit der Sparkassen-Mietkautions­versicherung benötigen Sie kein Bargeld für die Hinterlegung Ihrer Kaution. Sie können Ihre Versicherung gern direkt hier abschließen. Oder vereinbaren Sie einen Termin für mehr Informationen.

S-Media-Filiale
Mo-Fr: 8:30-20:00 Uhr, Sa: 9:00-14:00 Uhr 03834 55 77 888
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Details

Alle Highlights zusammengefasst

 

Basis

Premium

Digitale Sofortpolice
Unbegrenzte Laufzeit und jederzeit kündbar
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit x Bis zu 24 Monate
Kostenfreie Ratenzahlung bei Inanspruchnahme x Bis zu sechs Monate
Bürgschaftsart Auf erstes Anfordern Nicht auf erstes Anfordern
Jahresbeitrag 4,5 Prozent der Mietkautions­summe 5,0 Prozent der Mietkautions-summe

Zwei unter­schiedliche Bürgschafts­arten

Es könnte vorkommen, dass die vermietende Person einen Versicherungs­fall meldet. Dies kann zum Beispiel ein Sach­schaden oder ein Miet­ausfall sein. Beim weiteren Vorgehen kommt es nun darauf an, welche Bürgschaftsart gewählt wurde.

Auf erstes Anfordern

Die vermietende Person erhält die Zahlung nach Zahlungs­aufforderung vom Bürgenden. So kann diese zeitnah, ähnlich einer Miet­kaution in bar, über die Kautions­summe verfügen.

Der Bürgende darf die Zahlung nur dann verweigern, wenn die Forderung der vermietenden Person offenkundig rechts­missbräuchlich ist.

Nicht auf erstes Anfordern

Nach der For­derung der vermietenden Person wird diese zunächst auf ihre Recht­mäßigkeit hin geprüft. Erst nach positiver Prüfung wird die Forderung auch an die ver­mietenden Per­sonen aus­ge­zahlt.

Somit profitieren alle Beteilig­ten, sowohl Vermie­ten­de als auch Mieterinnen und Mieter, von Fair­ness und ei­nem Plus an Sicherheit.

Gute Argumente für Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter

  • Gleiche Sicher­heit wie bei einer Bar­kaution sowie einem Kautions­sparbuch
  • Verbind­liche Bürg­schaftszusage durch einen zuver­lässigen und sol­venten Partner
  • Miet­sicher­heit ab dem ersten Tag in voller Höhe
  • Schnelle Neu­vermietung durch die Redu­zierung von finan­ziellen Hürden für Mietende
  • Keine anfallenden Ge­büh­ren
  • Solvente Mietende dank Bonitäts­prüfung
  • Deutlich geringerer Verwaltungs­aufwand wie beispiels­weise für Konto­eröff­nung und Konto­führung
  • Keine jährlichen Zins- und Steuer­abrechnungen
Ihr nächster Schritt

Mit der Sparkassen-Mietkautions­versicherung benötigen Sie kein Bargeld für die Hinterlegung Ihrer Kaution. Sie können Ihre Versicherung gern direkt hier abschließen. Oder vereinbaren Sie einen Termin für mehr Informationen.

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